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Verpixelungspflicht: Was Bauherren wissen müssen

  • Peter Jablonowski
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Warum der schwarze Balken nicht mehr reicht und wie KI Sie vor Strafen schützt.


"Verpixelung" klingt technisch, ist aber juristisch Ihr wichtigster Schutzschild. Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nicht länger gespeichert werden als nötig. Bei Zeitraffer-Aufnahmen für das Marketing sind Gesichter und Nummernschilder aber nie nötig – und dürfen daher gar nicht erst unverpixelt im Archiv landen.


Manuell vs. Automatisch: Ein Risiko-Vergleich Früher wurden Videos oft manuell im Schneideraum verpixelt. Das Problem: Die Rohdaten lagen wochenlang unverpixelt auf Servern. Ein Datenleck in dieser Phase wäre katastrophal. Heute ist die Echtzeit-Anonymisierung der Standard. Spezialisierte Kamerasysteme nutzen Edge-Computing oder Cloud-KI, um Bildinhalte sofort zu analysieren.


  • Gesichter: Werden erkannt und irreversibel weichgezeichnet.

  • Kennzeichen: Werden unleserlich gemacht.

  • Umgebung: Nachbars Garten wird statisch ausgeblendet (Privacy Masking).


Der Vorteil für Ihr Marketing Der angenehme Nebeneffekt der Verpixelungspflicht: Sie können Ihre Zeitraffer-Videos bedenkenlos teilen. Ob auf LinkedIn, der Firmenwebseite oder bei Präsentationen – da keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, benötigen Sie keine individuellen Einverständniserklärungen von jedem Handwerker, der mal durchs Bild gelaufen ist.


Fazit: Sparen Sie nicht an der Software. Eine "dumme" Kamera ist billig in der Anschaffung, kann aber teuer werden, wenn die Datenschutzbehörde prüft. Investieren Sie in Systeme, die Verpixelung automatisiert erledigen.



 
 
 

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